| 1,0 | 0,1 | |
| Kopffarbe | gräuliches weiß | gräuliches weiß |
| Schnabelstriche | dunkelgrau | dunkelgrau |
| Tränenstriche | dunkelgrau | dunkelgrau |
| Wangenflecke | grau (orangebraune Einlagerungen werden toleriert) | grau |
| Sonst. Kopfzeichnung | Dreieck zwischen Schnabel- / Tränenstrich weiß | Dreieck zwischen Schnabel- / Tränenstrich weiß |
| Rücken | gräuliches weiß | gräuliches weiß |
| Bürzel | kaltes beige | kaltes beige |
| Schwanz | gräuliches weiß, Oberschwanzdeckfedern kaltes, gräuliches beige, Unterschwanzfedern kaltes, gräuliches beige | gräuliches weiß, Oberschwanzdeckfedern kaltes, gräuliches beige, Unterschwanzfedern kaltes, gräuliches beige |
| Kehle | möglichst dunkelgraue Zebrazeichnung erwünscht | helles gräuliches weiß |
| Brustband | dunkelgrau | fehlt |
| Bauch/Unterseite | hellbeige | beige |
| Flanken | gräuliches Orangebraun mit runden Punkten | dunkles beige |
| Augen | dunkel- oder rötlichbraun | dunkel- oder rötlichbraun |
| Schnabel | korallenrot | leuchtend rot |
| Füße / Beine | orangenrot | orangenrot |
| Sonstiges |
Die beschriebenen Standardanforderungen sind nur durch Verpaarung von Wangen-Zebrafinken
mit Zebrafinken der Normalfarbschläge zu erreichen.
Eine Verpaarung von Wangen-Zebrafinken untereinander führt zu Tieren,
die weder in Farbe und Zeichnung noch in der Kopfform dem Standard entsprechnen
und kann Augendefekte verursachen, einhergehend mit abnormal spitzen Kopfformen.
Bei einer Verpaarung von Wangen-Zebrafinken untereinander wird das Auftreten
der oben genannten Anomalien in Kauf genommen. Sie verstößt somit
gegen das geltende Teirschutzgesetz (§ 11b) und ist daher zu unterlassen.
Vögel mit auch nur angedeuteten Augenanomalien sowie Vögel mit abnormal
spitzen Köpfen werden von der Bewertung ausgeschlossen.
Quelle: AZ-AEZ-DKB Exoten-Standard
mit freundlicher Genehmigung der AZ