Standardbeschreibung

  1,0 0,1
Kopffarbe gräuliches weiß gräuliches weiß
Schnabelstriche dunkelgrau dunkelgrau
Tränenstriche dunkelgrau dunkelgrau
Wangenflecke grau (orangebraune Einlagerungen werden toleriert) grau
Sonst. Kopfzeichnung Dreieck zwischen Schnabel- / Tränenstrich weiß Dreieck zwischen Schnabel- / Tränenstrich weiß
Rücken gräuliches weiß gräuliches weiß
Bürzel kaltes beige kaltes beige
Schwanz gräuliches weiß, Oberschwanzdeckfedern kaltes, gräuliches beige, Unterschwanzfedern kaltes, gräuliches beige gräuliches weiß, Oberschwanzdeckfedern kaltes, gräuliches beige, Unterschwanzfedern kaltes, gräuliches beige
Kehle möglichst dunkelgraue Zebrazeichnung erwünscht helles gräuliches weiß
Brustband dunkelgrau fehlt
Bauch/Unterseite hellbeige beige
Flanken gräuliches Orangebraun mit runden Punkten dunkles beige
Augen dunkel- oder rötlichbraun dunkel- oder rötlichbraun
Schnabel korallenrot leuchtend rot
Füße / Beine orangenrot orangenrot
Sonstiges    



Die beschriebenen Standardanforderungen sind nur durch Verpaarung von Wangen-Zebrafinken mit Zebrafinken der Normalfarbschläge zu erreichen.

Eine Verpaarung von Wangen-Zebrafinken untereinander führt zu Tieren, die weder in Farbe und Zeichnung noch in der Kopfform dem Standard entsprechnen und kann Augendefekte verursachen, einhergehend mit abnormal spitzen Kopfformen.

Bei einer Verpaarung von Wangen-Zebrafinken untereinander wird das Auftreten der oben genannten Anomalien in Kauf genommen. Sie verstößt somit gegen das geltende Teirschutzgesetz (§ 11b) und ist daher zu unterlassen.

Vögel mit auch nur angedeuteten Augenanomalien sowie Vögel mit abnormal spitzen Köpfen werden von der Bewertung ausgeschlossen.

 

Quelle: AZ-AEZ-DKB Exoten-Standard
mit freundlicher Genehmigung der AZ